Können durch die Förderinstrumente des Teilhabechancengesetzes ( § 16e und § 16i SGB II) Langzeitarbeitslose nachhaltig in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden? Erste Erfahrungen am Beispiel des Kommunalen Jobcenter Odenwaldkreis

Im Januar 2019 wurden mit dem Teilhabechancengesetz zwei neue Förderinstrumente eingeführt die Langzeitarbeitslosen, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen sollen. Die Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II richten sich an Leistungsberechtigte mit geringen Arbeitsmarktchancen.

Während die in § 16e SGB II geregelte Maßnahme tendenziell an die arbeitsmarktnäheren Personen der Langzeitarbeitslosen des SGB II adressiert ist, zielt das zweite Förderinstrument §16i SGB II hingegen auf jenen Kreis von Leistungsberechtigten, die faktisch vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind.
Mithilfe von ganzheitlicher und individueller Betreuung seitens des Coachings und der finanziellen Förderung der Arbeitgeber, soll das Beschäftigungspotenzial der langzeitarbeitslosen Personen gesteigert und soziale Teilhabe ermöglicht werden.

Das Forschungsprojekt soll die Chancen, aber auch die Grenzen beider Förderinstrumente im Odenwaldkreis näher beleuchten. Alle Beteiligten werden mit einbezogen, um so eine umfängliche „360 Grad Betrachtung“ bei der Umsetzung und Erreichbarkeit der Ziele zu erhalten. Hierzu wurden für die Vermittlungscoaches geförderte Kunden, Jobcoach und Arbeitgeber ein spezieller Fragebogen erstellt, anhand dessen die Evaluation erfolgen wird.

Die Projektziele beziehen, sich neben der Integration in den Arbeitsmarkt, auch auf die neu erworbenen Qualifikationen und die persönliche Entwicklung der geförderten Personen. Mithilfe des Forschungsprojektes sollen vor allem Erfahrungswerte, Meinungen und Erkenntnisse in Bezug auf die beiden Förderinstrumente gewonnen werden.

Projekt-ID:
2018-B-02

Verantwortliche:
Louisa Blaha