Erfolgskriterien des Teilhabechancengesetzes nach § 16i SGB II

Am 01. Januar 2019 wurde das neue Teilhabechancengesetz nach § 16i SGB II eingeführt, um die arbeitsmarktliche Teilhabe von langzeitarbeitslosen Personen zu verbessern. Mithilfe von ganzheitlicher und individueller Betreuung sowie umfangreicher Beratung seitens des 16i-Coachings und die finanzielle Förderung von Arbeitgebern, soll das Beschäftigungspotential der langzeitarbeitslosen Personen wieder gesteigert werden. Seit Umsetzung dieser Fördermöglichkeit konnten trotz anfänglicher Skepsis viele Langzeitarbeitslose im Schwalm-Eder-Kreis eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erlangen, weshalb sich die Frage gestellt hat, worin dieser Erfolg begründet liegt.

Das Forschungsprojekt zielt zum einen darauf ab, die Erfolgskriterien dieser Maßnahme zu definieren, um diese auf mögliche andere Interventionen des Jobcenters zu übertragen bzw. abzuleiten und zum anderen soll es den Verlauf sowie mögliche Veränderungen bei den teilnehmenden Arbeitnehmer*innen (durch Fragebögen und persönliche Interviews) beobachten.

Verantwortliche:
Eva-Maria Beil
Marlene Kunze

Kanal:
Zoom 2

Online:
09:30-10:00 Uhr
12:00-12:30 Uhr
14:30-15:00 Uhr

Zugang:
per App
per Webbrowser

Meetingkenncode:
2020